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Beauftragter

BFA Dr. Nashat Kirbaa

arzt.601@bfvkf.steiermark.at

FF St. Marein

 

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24.03.2022 Unterstützung bei Corona Massentestungen Pfeil Bericht lesen...

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Beschreibung Sachgebiet

Die Aufgaben des Bereichsfeuerwehrarztes (BFA) sind vielseitig und spielen eine zentrale Rolle für die medizinische Sicherheit und Einsatzfähigkeit im Feuerwehrwesen des Bereiches.

1. Feuerwehrmedizinische Betreuung im Einsatz- und Übungsdienst
Der BFA stellt gemeinsam mit den Feuerwehrärzt:innen der Ortsfeuerwehren die medizinische Versorgung im Feuerwehrdienst sicher. Dazu zählt die Betreuung bei Übungen und Einsätzen ebenso wie die Organisation und Qualitätssicherung im Bereich Erste Hilfe und Sanitätswesen.

2. Koordination innerhalb der Sanitätsstruktur
Als Bindeglied zwischen der Sanitätsbasis und dem Bereichskommando sorgt der BFA für einen reibungslosen Informationsfluss und eine abgestimmte Vorgehensweise bei sanitätsdienstlichen Anliegen. Dabei wird er durch den Bereichssanitätsbeauftragten unterstützt.

3. Zusammenarbeit mit externen Partnern
Der Bereichsfeuerwehrarzt pflegt eine enge Kooperation mit Rettungsorganisationen (z. B. Rotes Kreuz), Verwaltungsbehörden, dem Landesfeuerwehrverband sowie der Katastrophenschutzabteilung. Ziel ist eine abgestimmte Vorgehensweise im medizinischen Bereich bei größeren Schadenslagen, Katastropheneinsätzen und im regulären Dienstbetrieb.

4. Medizinische Tauglichkeitsüberprüfungen und Vorsorge
Der Aufgabenbereich umfasst die Überprüfung der Atemschutztauglichkeit (AKL), die Durchführung von Eignungs- und Tauglichkeitsuntersuchungen, Impfberatungen sowie weitere sanitätsbehördliche Agenden im Zuständigkeitsbereich.

5. Schulung und fachliche Weiterbildung
Der BFA ist für die Aus- und Fortbildung des Sanitätspersonals im Bereich verantwortlich. Gleichzeitig nimmt er selbst regelmäßig an Fortbildungen teil, um medizinisch und feuerwehrfachlich stets auf dem neuesten Stand zu bleiben.

6. Fachliche und organisatorische Einbindung
Fachlich untersteht der Bereichsfeuerwehrarzt ausschließlich dem Landesfeuerwehrarzt (LFA). Verwaltungstechnisch ist er dem Bereichsfeuerwehrverband zugeordnet und wird vom jeweiligen Bereichskommandanten bestellt. Seine Funktionsperiode endet mit jener des Bereichskommandanten.